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Vereinbarung zur Auftrags­verarbeitung

Stand 06.09.2026. Diese Seite zeigt den Inhalt der Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, die jeder Betrieb vor Nutzungsbeginn mit Neuberger Digital schließt. Die zu unterzeichnende Fassung erhält der Betrieb mit dem Angebot; sie geht dieser Seite vor.

zwischen dem Kundenbetrieb (nachfolgend „Verantwortlicher“; Name und Anschrift laut Hauptvertrag) und Sergej Neuberger, Neuberger Digital, Vogels-Anger 8, 49632 Essen (Oldenburg), E-Mail info@neuberger-digital.de (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“).

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Auftragsverarbeiter betreibt für den Verantwortlichen die Software-as-a-Service-Anwendung Rapportfix (app.rapportfix.de) zur digitalen Erfassung von Arbeitsnachweisen (Rapporte), Baustellendokumentation, Prüfprotokollen und zugehörigen Auswertungen.

(2) Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien aus dem Hauptvertrag (Nutzungsvertrag Rapportfix). Ihre Laufzeit entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags; sie endet mit dem Hauptvertrag und hat keine eigene Kündigungsfrist.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

(1) Zweck: Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Sicherung der Anwendung einschließlich E-Mail-Versand von Dokumenten im Auftrag des Verantwortlichen sowie — sofern vom Verantwortlichen eingeschaltet — der optionalen Module KI-Sprachfunktion (Umwandlung diktierter Notizen in Text), Wetterangabe im Bautagebuch (Geocoding der Baustellenadresse und Wetterabruf), Push-Erinnerung der Stempeluhr und Rechnungsentwurf in Lexware Office (Übermittlung von Rapportpositionen und Kundendaten an das Lexware-Office-Konto des Verantwortlichen auf dessen Weisung).

(2) Kategorien betroffener Personen: Beschäftigte des Verantwortlichen (Nutzerkonten, Monteure); Kunden und Auftraggeber des Verantwortlichen sowie deren Ansprechpartner; Dritte, soweit sie auf Baustellenfotos oder in Dokumentationen erscheinen.

(3) Kategorien personenbezogener Daten:

(4) Eine Verarbeitung besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO ist nicht vorgesehen.

§ 3 Weisungsrecht

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Die Nutzung der Anwendungsfunktionen durch den Verantwortlichen, einschließlich des Einschaltens von Modulen, gilt als Weisung.

(2) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Vertraulichkeit: Zur Verarbeitung befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
  2. Sicherheit: Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Anlage 1 (Art. 32 DSGVO) und entwickelt sie dem Stand der Technik entsprechend fort.
  3. Unterstützung: Er unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO, soweit ihm dies möglich ist.
  4. Meldung von Verletzungen: Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO verfügbaren Informationen.
  5. Löschung/Rückgabe: Nach Beendigung des Hauptvertrags bleibt der Zugang für Administratoren des Verantwortlichen 30 Tage im Lesemodus bestehen; in dieser Frist kann der Verantwortliche alle Daten selbst exportieren (Gesamtexport). Nach Ablauf der 30 Tage löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen (Dateien, Datenbankinhalte, Nutzerkonten) in einem protokollierten Löschlauf. Lokale Sicherungskopien rotieren innerhalb von 30 Tagen, Offsite-Sicherungskopien innerhalb von 60 Tagen nach dem Löschlauf aus. Spätestens 90 Tage nach Vertragsende sind alle Daten einschließlich sämtlicher Sicherungskopien gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten liegen ausschließlich beim Verantwortlichen; der Auftragsverarbeiter übernimmt keine Aufbewahrung über die genannten Fristen hinaus. Ist der Zugang des Verantwortlichen bei Vertragsende gesperrt, verschiebt sich der Löschlauf bis zur Aufhebung der Sperre, findet aber spätestens 180 Tage nach Vertragsende statt; die Frist von 90 Tagen für die Sicherungskopien läuft dann ab dem Löschlauf.
  6. Nachweise/Audits: Der Auftragsverarbeiter stellt die zum Nachweis der Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung. Der Verantwortliche kann nach Ankündigung mit angemessener Frist Überprüfungen in Form von Selbstauskünften verlangen; Vor-Ort-Kontrollen sind auf begründete Anlässe beschränkt und rechtzeitig anzukündigen.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.

(2) Änderungen (Austausch/Hinzunahme) teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorab in Textform mit. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, kann jede Partei den Hauptvertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(3) Mit jedem Unterauftragsverarbeiter werden Verpflichtungen entsprechend dieser Vereinbarung vertraglich vereinbart (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).

§ 6 Verarbeitungsort und Drittlandtransfer

(1) Hosting und Datenhaltung erfolgen ausschließlich in Deutschland (Rechenzentrum Falkenstein/Vogtland).

(2) Bei Nutzung der optionalen KI-Sprachfunktion werden Sprachaufnahme und Transkript an OpenAI übermittelt (Anlage 2). Der Endpunkt liegt derzeit in den USA (OpenAI, L.L.C.); es handelt sich um eine Übermittlung in ein Drittland. Grundlage sind das Data Processing Addendum von OpenAI einschließlich der EU-Standardvertragsklauseln; API-Daten werden von OpenAI nicht zum Modelltraining verwendet und spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Es werden keine Nutzer- oder Betriebskennungen mitgesendet. Die Funktion wird je Betrieb vom Auftragsverarbeiter bereitgestellt, vom Administrator des Verantwortlichen eingeschaltet und ist für jeden einzelnen Vorgang freiwillig. Das Einschalten des Moduls durch den Verantwortlichen gilt als dokumentierte Weisung zur Drittlandübermittlung. Der Auftragsverarbeiter kann die Verarbeitung auf einen Endpunkt mit Datenresidenz in der EU umstellen; er teilt dies nach § 5 Abs. 2 mit.

(3) Bei eingeschalteter Wetterangabe im Bautagebuch übermittelt der Auftragsverarbeiter Postleitzahl und Ort der Baustelle (nicht Straße und Hausnummer) an den Geocoding-Dienst Nominatim der OpenStreetMap Foundation (Vereinigtes Königreich) und die daraus ermittelten Koordinaten an Open-Meteo (Schweiz). Beide Dienste erhalten keine Nutzer- oder Betriebskennung; die Übermittlung enthält keine Namen. Die Funktion ist je Betrieb abschaltbar und für neue Betriebe standardmäßig aus.

(4) Bei aktivierter Push-Erinnerung der Stempeluhr wird eine verschlüsselte Nachricht über den Push-Dienst des jeweiligen Browsers zugestellt (Google für Chrome/Android, Apple für Safari/iOS, Mozilla für Firefox). Der Push-Dienst sieht den vom Browser vergebenen Endpunkt und die verschlüsselte Nutzlast, nicht den Klartext. Die Zustellung läuft je nach Anbieter über Server außerhalb der EU.

(5) Bei Nutzung des Moduls Lexware Office werden Kundenname, Kundennummer, Anschrift und Rapportpositionen auf Weisung des Verantwortlichen an das Lexware-Office-Konto des Verantwortlichen bei der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Freiburg) übermittelt. Grundlage ist der eigene Vertrag des Verantwortlichen mit Lexware; der Auftragsverarbeiter handelt insoweit nur als technischer Übermittler auf Weisung.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Stand der Technik: 05.09.2026.

Zutritts-/Zugangskontrolle

Zugriffskontrolle

Trennungskontrolle

Übertragungskontrolle

Eingabekontrolle / Integrität

Verfügbarkeitskontrolle

Löschkonzept

Organisation

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter und weitere Empfänger

A. Unterauftragsverarbeiter (Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO)

UnternehmenSitzLeistungVerarbeitungsort, Grundlage
Hetzner Online GmbHGunzenhausen, DEServer-Hosting (App + Datenbank), Storage Box für SicherungskopienFalkenstein, DE; AVV Hetzner
Neue Medien Münnich GmbH (all-inkl.com)Friedersdorf, DEE-Mail-Versand/-Postfach, DNSDE; AVV all-inkl
OpenAI, L.L.C. (Vertragspartner für EU-Kunden: OpenAI Ireland Ltd, Dublin)San Francisco, USOptionale KI-Sprachfunktion (Transkription + Textstrukturierung), nur bei eingeschaltetem Modul und je Vorgang ausgelöstUSA; Data Processing Addendum mit EU-Standardvertragsklauseln; keine Nutzung zum Training; Löschung ≤ 30 Tage; keine Nutzer- oder Betriebskennung

B. Weitere Empfänger (kein Vertrag nach Art. 28 DSGVO; siehe § 6 Abs. 3–5)

UnternehmenSitzLeistungDaten, Auslöser
OpenStreetMap Foundation (Nominatim)Cambridge, UKGeocoding der Baustellenadresse für die Wetterangabe im BautagebuchPostleitzahl und Ort (ohne Straße); nur bei eingeschalteter Wetterangabe je Betrieb (Standard aus); Koordinaten werden je Baustelle gespeichert
Open-MeteoSchweizWetterdaten zu KoordinatenKoordinaten der Baustelle und Datum; nur bei eingeschalteter Wetterangabe
Google LLC (FCM), Apple Inc. (APNs), Mozilla CorporationUS, je nach Browser des NutzersZustellung von Web-Push-Nachrichten (Stempeluhr-Erinnerung)Push-Endpunkt des Browsers, verschlüsselte Nutzlast; nur nach Zustimmung des Nutzers im Browser
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Lexware Office)Freiburg, DERechnungsentwurf im Lexware-Office-Konto des VerantwortlichenKundenname/-nummer, Anschrift, Rapportpositionen; nur auf ausdrückliche Weisung (Aktion des Administrators je Rapport); Grundlage ist der eigene Vertrag des Verantwortlichen mit Lexware

Änderungen werden nach § 5 Abs. 2 mit einer Frist von vier Wochen in Textform angekündigt.

Stand: 06.09.2026 · Neuberger Digital. Siehe auch Leistungsbeschreibung und AGB.