Leistungsbeschreibung Rapportfix
Stand 06.09.2026. Diese Seite beschreibt den Funktionsumfang der Anwendung. Verbindlich ist die Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Angebots; die Fassung im Angebot geht dieser Seite vor.
Anbieter: Sergej Neuberger, Neuberger Digital, Vogels-Anger 8, 49632 Essen (Oldenburg), info@neuberger-digital.de (nachfolgend „Anbieter“). Kunde ist der jeweilige Betrieb (nachfolgend „Kunde“).
Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert den Leistungsumfang nach Ziffer 2.2 der AGB und ist Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge Angebot (einschließlich Preisliste) → Leistungsbeschreibung → Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) → AGB. Sie ergänzt die AVV und ersetzt sie nicht.
- 1 Vertragsgegenstand
- 2 Funktionsumfang
- 3 Verfügbarkeit
- 4 Support
- 5 Einrichtung
- 6 Export und Löschung
- 7 Hosting
- 8 KI-Funktionen
- 9 Prüfprotokolle
- 10 Preise und Laufzeit
- 11 Mitwirkung
- 12 Kontingente
- 12a Sperre
- 13 Sonstiges
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Anwendung Rapportfix (app.rapportfix.de) für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Zweck ist die digitale Erfassung von Arbeitsnachweisen (Rapporten), Arbeitszeiten, Baustellendokumentation und Prüfprotokollen sowie deren Ausgabe als PDF und Export.
1.2 Die Software wird nicht überlassen, sondern ausschließlich auf Servern des Anbieters betrieben. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht am Quellcode. Der Kunde und die von ihm angelegten Nutzer greifen über Browser bzw. die installierbare Web-App (PWA) auf die Anwendung zu.
1.3 Die Leistung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.4 Rapportfix ist keine Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware und ersetzt keine Fachsoftware, die dem Kunden aus Gesetz oder Norm vorgeschrieben ist. Rapportfix liefert Daten (CSV, PDF) für die Weiterverarbeitung in der Rechnungssoftware des Kunden.
2. Funktionsumfang
2.1 Kern (immer enthalten)
- Rapport als eine Seite: Baustelle, Datum, Arbeitszeit (von–bis, Pause), beteiligte Mitarbeiter, Tätigkeitsbeschreibung, Materialpositionen, optional Aufmaßzeilen; automatisches Speichern; Zusammenfassung vor der Unterschrift; Kurzrapport „Wie beim letzten Mal“
- Fotos mit Beschriftung und Fotogruppen je Raum (Vorher/Nachher); Kamera oder Galerie; Komprimierung und serverseitige Neukodierung (Metadaten einschließlich Standort werden entfernt); Aufnahmezeit, Gerätemodell und SHA-256-Prüfsumme im PDF
- Kundenunterschrift und Monteur-Unterschrift auf dem Gerät; alternativ Abschluss ohne Unterschrift für rein interne Dokumentation
- PDF im Corporate Design des Kunden (Logo, Farben) mit Nachweisblock (Zeitstempel, Unterzeichner, Prüfsummen)
- Textbausteine je Betrieb; elf Gewerkeprofile mit Begriffen und Rapport-Vorlage (Felder aus/optional/Pflicht)
- Offline-Erfassung neuer Rapporte einschließlich Fotos und Unterschrift; automatische Übertragung bei Verbindung; Konfliktdialog bei gleichzeitiger Bearbeitung
- Verwaltung: Kunden, Baustellen (mit Bauvorhaben-Kopfdaten), Team (Rollen Admin, Vorarbeiter, Monteur), PDF-Branding, Papierkorb (30 Tage); Einrichtungsassistent mit Checkliste; Import von Kunden, Baustellen und Mitarbeitern aus CSV/XLSX
- Monteur-Oberfläche in Deutsch, Englisch, Polnisch und Rumänisch; PDF und Büro-Oberfläche deutsch
2.2 Module (im Preis enthalten; der Anbieter stellt bereit, der Administrator des Kunden schaltet ein; neue Betriebe starten nur mit dem Rapport)
| Modul | Inhalt |
|---|---|
| Stempeluhr | Start/Stopp je Nutzer; „Stopp“ öffnet einen vorbefüllten Rapport; Erinnerung ans Ausstempeln (optional als Push-Nachricht), automatischer Stopp nach einstellbarer Dauer, Nachtrag und Korrektur nur mit Grund und Protokoll; Teamsicht für Vorarbeiter und Admin |
| Bautagebuch | Unveränderliche Einträge je Baustelle mit Foto und serverseitigem Zeitstempel; chronologisches PDF; Behinderungs- und Bedenkenanzeige mit Versandnachweis; Wetterangabe zur Baustelle als Betriebseinstellung (Standard aus; Datenflüsse siehe AVV § 6) |
| Prüfprotokolle | Prüfobjekte mit Inventarnummer, Standort, QR-Etikett und Prüffrist; Protokolle nach Vorlage mit Messwerten, Ergebnis, Prüfgerät und Unterschrift des Prüfers; Fälligkeitsübersicht; Messwert-Import aus CSV; Sammelaktion; PDF. Vorlagen: Geräte- und Anlagenprüfung DGUV V3, kraftbetätigte Türen und Tore ASR A1.7, Wartungsprotokoll Heizungsanlage, Heizungsprüfung § 60b GEG, Spül- und Druckprobenprotokoll, Kontrollgang/Objektcheckliste, Abnahmeprotokoll. Grenzwerte, die von Anlage, Werkstoff oder Medium abhängen, trägt der Fachbetrieb ein; Vorlagen werden auf Wunsch mit den Formularen des Kunden abgeglichen (Ziffer 9) |
| KI-Sprachrapport | Diktierte Sprachnotiz (auch in der Muttersprache des Monteurs) wird transkribiert und zu einem deutschen Textentwurf mit Materialpositionen strukturiert (Ziffer 8) |
| Statistik | Kennzahlen, Zeitreihen, Auswertung je Mitarbeiter und Kunde; CSV-/PDF-Export |
| Exporte | Rapportauszug fürs Rechnungsprogramm, Stundenliste fürs Lohnbüro, Stunden- und Material-CSV, Monats-Stundenzettel je Mitarbeiter (PDF), Rapport-PDFs als ZIP je Baustelle und Zeitraum |
| E-Mail-Versand | Versand des Rapport-PDFs an den Kunden des Kunden mit Kopie an die Büro-Adresse und Versandvermerk; Büro-Benachrichtigung bei Unterschrift |
| Materialstamm | Artikelstamm je Betrieb mit Autovervollständigung; DATANORM-Import (A-Sätze v4/v5); Preise optional |
| Lexware Office | Rechnungsentwurf (nie eine fertige Rechnung) im Lexware-Office-Konto des Kunden aus einem Rapport oder als Sammelrechnung je Baustelle. Die Übermittlung erfolgt auf Weisung des Kunden (Aktion des Administrators) über die Verbindung zum Konto des Kunden mit dessen API-Schlüssel. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass Lexware den Entwurf annimmt oder unverändert übernimmt; das Modul wird je Betrieb nach Absprache bereitgestellt |
Der Anbieter stellt die Module bereit; der Administrator des Kunden entscheidet, welche Module im Betrieb aktiv sind und welche Mitarbeiter sie sehen. Wird ein Modul abgeschaltet, bleiben bereits erfasste Daten lesbar und als PDF abrufbar; nur das Anlegen neuer Einträge ist gesperrt. Alle Module sind in jedem Paket enthalten; es gibt keine Modulpreise.
2.3 Unveränderlichkeit von Nachweisen. Unterschriebene Rapporte, Bautagebuch-Einträge und Prüfprotokolle sind nach Erstellung nicht mehr änderbar. Rapporte, die ohne Unterschrift abgeschlossen wurden, kann ein Administrator des Kunden wieder öffnen; unterschriebene Rapporte nicht.
2.4 Weiterentwicklung. Der Anbieter entwickelt die Anwendung fort und stellt Aktualisierungen ohne Aufpreis bereit. Der Funktionsumfang kann sich dabei ändern; wesentliche Funktionen nach Ziffer 2.1 werden nicht ohne Ankündigung mit angemessener Frist entfernt. Ankündigungen erfolgen per E-Mail an die Büro-Adresse des Kunden.
2.5 Nicht enthalten: Rechnungsstellung, Lohnabrechnung, Angebote, Einsatzplanung, Team-Chat, native App-Store-Apps, individuelle Programmierung. Schnittstellen zu Rechnungs- oder Lohnprogrammen bestehen nur in der in Ziffer 2.2 beschriebenen Form (Lexware Office als Rechnungsentwurf; sonst Datenübergabe über CSV/PDF). Andere Programme (z. B. Lexware handwerk, sevDesk, easybill, DATEV-Formate) sind nicht angebunden.
3. Verfügbarkeit und Wartung
3.1 Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Dies ist ein Zielwert, keine zugesicherte Eigenschaft und keine Garantie.
3.2 Nicht als Ausfall gelten: angekündigte Wartungsfenster; Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (Internetanbindung des Kunden, Endgeräte, höhere Gewalt, Angriffe auf die Infrastruktur trotz angemessener Schutzmaßnahmen); Ausfälle der unter Ziffer 7 genannten Unterauftragnehmer, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat.
3.3 Wartungsfenster: werktags zwischen 20:00 und 06:00 Uhr sowie an Wochenenden. Wartungen mit erwarteter Unterbrechung über 15 Minuten werden mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail angekündigt. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen können ohne Ankündigung eingespielt werden.
3.4 Die Offline-Erfassung nach Ziffer 2.1 überbrückt kurze Ausfälle auf Seiten des Monteurs: neue Rapporte werden auf dem Gerät gespeichert und übertragen, sobald die Anwendung wieder erreichbar ist. Bearbeitung bestehender Daten, Bautagebuch und Prüfprotokolle setzen eine Verbindung voraus.
4. Support
4.1 Support erfolgt per E-Mail an die in der Anwendung genannte Adresse. Der Anbieter reagiert auf Anfragen innerhalb von zwei Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage). Die Reaktion umfasst eine erste Rückmeldung mit Einschätzung; sie ist keine Zusage zur Behebung innerhalb dieser Frist.
4.2 Auf Wunsch bietet der Anbieter einen Rückruf zu einem abgestimmten Termin an.
4.3 Support umfasst: Hilfe bei der Bedienung, Klärung von Störungen, Zurücksetzen von Zugängen, Fragen zu Exporten. Nicht umfasst: Schulung über die Einrichtung nach Ziffer 5 hinaus, Beratung zu fachlichen Fragen des Kunden (z. B. Prüfnormen, Arbeitsrecht, Steuerrecht), Datenpflege im Auftrag des Kunden, Support für Endgeräte und Betriebssysteme des Kunden.
4.4 Ein Nutzerhandbuch ist in der Anwendung hinterlegt und auch offline verfügbar.
5. Einrichtung
5.1 Die Einrichtung ist im Preis enthalten. Der Einrichtungsassistent in der Anwendung (Betrieb, Gewerk, Team, Kunden und Baustellen, erster Rapport) dauert etwa 10 Minuten; die vollständige Einrichtung mit Datenimport (Kunden, Baustellen, Mitarbeiter aus CSV/XLSX; Materialstamm aus DATANORM) und Einweisung des Administrators (Video- oder Telefontermin) umfasst bis zu 2 Stunden Aufwand des Anbieters. Dazu gehören das Anlegen des Betriebs und der Nutzerkonten sowie das PDF-Branding (Logo, Farben).
5.2 Aufwand darüber hinaus (z. B. manuelle Nacherfassung von Stammdaten aus Papier, Vor-Ort-Schulung, mehrfache Einweisungen) wird nach vorheriger Abstimmung nach Aufwand zum jeweils aktuellen Stundensatz des Anbieters berechnet.
5.3 Es gibt keine Selbstregistrierung. Der Anbieter legt den Betrieb an und übergibt ein Einmal-Passwort an den Administrator des Kunden.
6. Datenexport, Aufbewahrung und Löschung
6.1 Export während der Laufzeit. Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst exportieren: Rapport-PDFs (einzeln und als ZIP), Stunden- und Material-CSV, Stundenzettel-PDF, Bautagebuch-PDF, Prüfprotokoll-PDF, Statistik-Exporte.
6.2 Export bei Vertragsende. Nach dem letzten Nutzungstag bleibt der Zugang für Administratoren des Kunden 30 Tage im Lesemodus bestehen; Mitarbeiterkonten sind ab dem Folgetag gesperrt. In dieser Frist kann der Administrator alle Daten nach Ziffer 6.1 exportieren und zusätzlich den Gesamtexport in der Anwendung selbst erzeugen: ein ZIP-Archiv mit allen Rapporten als PDF und CSV samt Nachweisdatei je Rapport (Zeitstempel, Prüfsummen), Bautagebuch- und Prüfprotokoll-PDFs, Fotos mit Metadaten, Stempelzeiten und Stammdaten. Das Archiv steht sieben Tage zum Herunterladen bereit. Die Anwendung weist den Administrator während der Frist auf das bevorstehende Löschdatum hin.
6.3 Löschung. Nach Ablauf der 30 Tage löscht der Anbieter automatisch alle Daten des Kunden (Dateien und Datenbankinhalte, einschließlich Nutzerkonten); der Löschlauf wird beim Anbieter mit Datum und Umfang protokolliert. Lokale Sicherungskopien rotieren innerhalb von 30 Tagen, Offsite-Sicherungskopien innerhalb von 60 Tagen nach dem Löschlauf aus. Spätestens 90 Tage nach Vertragsende sind alle Daten des Kunden einschließlich sämtlicher Sicherungskopien gelöscht (entspricht § 4 Nr. 5 AVV). Ist der Zugang bei Vertragsende gesperrt (Ziffer 12a), gilt Ziffer 12a.2. Der Anbieter bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform. Die Löschung ist endgültig; der Kunde exportiert vorher nach Ziffer 6.4. Der Anbieter übernimmt keine Aufbewahrung über diese Fristen hinaus.
6.4 Aufbewahrungspflichten des Kunden. Rapporte, Bautagebuch-Einträge, Prüfprotokolle und Stundennachweise sind Nachweise, für die der Kunde eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten haben kann (z. B. nach GoBD und Abgabenordnung 8 bzw. 10 Jahre für Belege und Bücher, Arbeitszeitnachweise mindestens 2 Jahre; genaue Fristen vom Kunden selbst zu prüfen). Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Pflichten selbst verantwortlich. Der Anbieter erfüllt sie nicht an seiner Stelle; der Kunde stellt sicher, dass er die Nachweise vor der Löschung nach Ziffer 6.3 exportiert und in seiner eigenen Ablage aufbewahrt.
6.5 Eine Aufbewahrung über Ziffer 6.3 hinaus (Lesearchiv) wird derzeit nicht angeboten.
6.6 Löschung während der Laufzeit. Gelöschte Rapporte liegen 30 Tage im Papierkorb und werden danach endgültig entfernt. Stammdaten (Kunden, Baustellen, Material), die in Rapporten verwendet werden, können nur ausgeblendet, nicht gelöscht werden, damit bestehende Nachweise lesbar bleiben.
7. Hosting, Datenhaltung, Unterauftragnehmer
7.1 Die Anwendung und alle Kundendaten werden auf Servern der Hetzner Online GmbH im Rechenzentrum Falkenstein/Vogtland, Deutschland, betrieben. Sicherungskopien werden täglich erstellt, lokal 30 Tage aufbewahrt und zusätzlich auf einem Speichersystem desselben Anbieters in Deutschland für 60 Tage abgelegt.
7.2 Der Anbieter setzt Unterauftragnehmer und weitere Empfänger ein. Welche das sind, welche Leistung sie erbringen und wo sie verarbeiten, regelt abschließend die Anlage „Unterauftragsverarbeiter“ der AVV. Derzeit: Hetzner Online GmbH (Hosting und Sicherungskopien, DE), Neue Medien Münnich GmbH / all-inkl.com (E-Mail-Versand, DE), OpenAI, L.L.C. (USA; nur bei eingeschaltetem KI-Sprachrapport, Ziffer 8). Nur bei eingeschalteten Modulen zusätzlich: OpenStreetMap Foundation / Nominatim (UK) und Open-Meteo (CH) für die Wetterangabe im Bautagebuch (Postleitzahl und Ort der Baustelle); die Push-Dienste der Browser (Google, Apple, Mozilla) für die Stempeluhr-Erinnerung (verschlüsselte Nachricht); Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Freiburg) für den Rechnungsentwurf auf Weisung des Kunden in dessen eigenem Lexware-Office-Konto. Änderungen werden nach dem in der AVV vorgesehenen Verfahren mit einer Frist von vier Wochen angekündigt.
7.3 Zugriff auf Inhaltsdaten des Kunden durch den Anbieter erfolgt nur im Supportfall auf Anforderung des Kunden oder soweit für Betrieb und Sicherung technisch erforderlich.
7.4 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Verschlüsselung, Mandantentrennung, Zugriffskontrolle, Backups) sind in der Anlage „TOM“ der AVV beschrieben. Administratoren des Kunden können für ihr Konto einen zweiten Anmeldefaktor (Einmalcode nach TOTP-Standard) aktivieren; der Anbieter empfiehlt dies, erzwingt es aber nicht.
8. KI-Funktionen
8.1 Der KI-Sprachrapport ist eine optionale Funktion. Sie wird je Betrieb vom Anbieter bereitgestellt und vom Kunden eingeschaltet; sie kann jederzeit abgeschaltet werden. Ihre Nutzung ist für jeden einzelnen Vorgang freiwillig; die Aufnahme startet nur nach aktivem Antippen durch den Nutzer.
8.2 Die Funktion erzeugt aus einer Sprachnotiz einen Entwurf (Tätigkeitstext, Materialpositionen). Der Entwurf wird dem Nutzer zur Prüfung angezeigt und erst durch dessen Übernahme Teil des Rapports oder Bautagebuch-Eintrags. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Entwurf vollständig oder inhaltlich richtig ist; die Prüfung und Freigabe liegt beim Nutzer. Der Nutzer wird in der Anwendung darauf hingewiesen, dass der Text mit KI erzeugt wurde.
8.3 Für die Verarbeitung nutzt der Anbieter Modelle eines externen Anbieters: derzeit OpenAI, L.L.C. mit Verarbeitung in den USA auf Grundlage des Data Processing Addendums von OpenAI mit EU-Standardvertragsklauseln. Das Einschalten des Moduls durch den Administrator gilt als Weisung des Kunden zu dieser Übermittlung. Sprachaufnahme und Transkript werden vom Modellanbieter nicht zum Training verwendet und dort spätestens nach 30 Tagen gelöscht; es werden keine Nutzer- oder Betriebskennungen mitgesendet. Rapportfix speichert die Sprachaufnahme selbst nicht dauerhaft; der erzeugte Entwurf wird als änderbarer Rapport-Entwurf gespeichert und kann vom Nutzer vor dem Abschluss vollständig geändert oder verworfen werden.
8.4 Der Anbieter kann den Modellanbieter oder den Verarbeitungsort wechseln (z. B. auf einen Endpunkt mit Verarbeitung in der EU). Ein Wechsel wird nach dem Verfahren der AVV für Unterauftragsverarbeiter angekündigt.
8.5 Der Anbieter nutzt Inhaltsdaten des Kunden nicht, um eigene KI-Modelle zu trainieren, und gibt sie zu diesem Zweck nicht an Dritte weiter.
9. Haftungsabgrenzung Prüfprotokolle
9.1 Das Modul Prüfprotokolle unterstützt den Kunden bei der Dokumentation eigener Prüfungen. Das Protokoll unterstützt, es bescheinigt nicht. Prüfung, Bewertung und Fristen verantwortet der prüfende Betrieb; Rapportfix erfasst und formt.
9.2 Auf jedem Protokoll-PDF und in der Anwendung steht der Hinweis: „Prüfung, Bewertung und Fristsetzung verantwortet der oben genannte Betrieb. Rapportfix stellt nur die Erfassung und Ausgabe bereit und übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Vollständigkeit oder Einhaltung von Prüffristen.“
9.3 Die Auswahl der Prüfpunkte, die Bewertung der Messwerte, die Festlegung der Prüffrist je Objekt und die Entscheidung über die Einsatzfähigkeit eines Betriebsmittels trifft die befähigte Person des Kunden nach den für ihn geltenden Vorschriften. Die Fälligkeitsübersicht ist ein Hilfsmittel; sie ersetzt nicht die Terminverantwortung des Kunden. Der Anbieter prüft nicht, ob die im Modul hinterlegten Felder, Grenzwerte oder Fristen für den Einzelfall des Kunden vollständig oder aktuell sind.
9.4 Die Haftungsregelungen der AGB (Ziffer 5) bleiben unberührt.
10. Preise, Laufzeit, Zahlung
10.1 Die Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter des Kunden (derzeit Basis bis 5, Profi bis 15, Betrieb bis 30 Mitarbeiter; darüber individuelles Angebot). Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer. Einrichtungsgebühren fallen nicht an.
10.2 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten monatlich zum Monatsende kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Bei Jahreszahlung im Voraus werden 10 statt 12 Monate berechnet; bei Kündigung innerhalb eines vorausbezahlten Jahres erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
10.3 Preisgarantie: Für Bestandskunden bleibt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis für 24 Monate ab Vertragsbeginn unverändert. Danach kann der Anbieter den Preis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform anpassen; der Kunde kann zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen. Ein Wechsel in ein größeres Paket wegen gestiegener Mitarbeiterzahl ist keine Preisanpassung in diesem Sinn.
10.4 Die Zahl der Mitarbeiter ist die Zahl der aktiven Nutzerkonten. Überschreitet sie die Grenze des gebuchten Pakets, teilt der Anbieter dies mit; das nächstgrößere Paket gilt ab dem Folgemonat.
10.5 Die Rechnung wird monatlich bzw. jährlich per E-Mail gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen fällig (Ziffer 4.3 AGB).
10.6 Testphase: Der Kunde kann Rapportfix 30 Tage kostenlos mit echten Daten testen. Es werden keine Zahlungsdaten erhoben. Die Testphase endet automatisch; ohne Abschluss eines Vertrags wird der Zugang gesperrt, die Daten können 30 Tage lang exportiert werden und werden danach gelöscht. Wird ein Vertrag geschlossen, bleiben alle Daten erhalten.
10.7 Empfehlung: Wird ein Betrieb auf Empfehlung eines Kunden Kunde des Anbieters, erhält der empfehlende Kunde nach der ersten bezahlten Rechnung des vermittelten Betriebs eine Gutschrift in Höhe eines Monatsbetrags seines gebuchten Pakets.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Geräte und Internet. Der Kunde stellt geeignete Endgeräte (Smartphone, Tablet, PC mit aktuellem Browser) und eine Internetverbindung bereit. Der Anbieter unterstützt die jeweils aktuellen Versionen der verbreiteten Browser (Chrome, Safari, Firefox, Edge).
11.2 Nutzerverwaltung. Der Kunde legt Nutzerkonten für seine Mitarbeiter an, vergibt Rollen, entzieht ausscheidenden Mitarbeitern den Zugang und sorgt dafür, dass Zugangsdaten nicht weitergegeben werden. Jeder Nutzer verwendet ein persönliches Konto. Der Kunde meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch von Zugangsdaten vermutet.
11.3 Rechtmäßigkeit der Inhalte. Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Inhaltsdaten verantwortlich, die er und seine Mitarbeiter in Rapportfix erfassen. Das gilt insbesondere für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind; für Unterschriften von Kunden des Kunden und von Mitarbeitern (die unterzeichnende Person weiß, was sie unterzeichnet und wozu es gespeichert wird); für Daten seiner Mitarbeiter (Arbeitszeiten, Stempeluhr, Auswertungen je Mitarbeiter) einschließlich etwaiger Informations- und Mitbestimmungspflichten; für Daten seiner Kunden.
11.4 Auftragsverarbeitung. Der Kunde schließt mit dem Anbieter vor Nutzungsbeginn die AVV ab und erteilt Weisungen ausschließlich über die Funktionen der Anwendung oder in Textform.
11.5 Aufbewahrung. Der Kunde trägt seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten selbst. Er exportiert Nachweise rechtzeitig nach Ziffer 6 und hält sie in seiner eigenen Ablage vor. Rapportfix ist kein revisionssicheres Archivsystem im Sinne der GoBD.
11.6 Fristen. Der Kunde ist für die Einhaltung von Fristen verantwortlich, die sich aus seinen Verträgen ergeben (z. B. Einreichung von Stundenlohnzetteln nach § 15 Abs. 3 VOB/B) oder aus Prüfvorschriften (Ziffer 9).
11.7 Meldung von Störungen. Der Kunde meldet Störungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (Was, Wann, Gerät, Browser, ggf. Bildschirmfoto).
11.8 Kein Missbrauch. Der Kunde nutzt Rapportfix nicht, um rechtswidrige Inhalte zu speichern, die Anwendung zu überlasten, Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder Daten anderer Betriebe abzurufen.
12. Kontingente je Paket
12.1 Alle Pakete sind Pauschalpreise ohne Abrechnung nach Rapportanzahl. Jedes Paket enthält ein Speicherkontingent und ein monatliches Kontingent an KI-Anfragen. Die Kontingente werden dem Administrator des Kunden in der Anwendung angezeigt.
| Paket | Speicher je Betrieb | KI-Anfragen je Kalendermonat |
|---|---|---|
| Basis | 5 GB | 300 |
| Profi | 15 GB | 800 |
| Betrieb | 30 GB | 1.500 |
| Individuell | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
1 GB = 1024 MB. Zum Speicher zählen Fotos (Rapporte, Bautagebuch, Prüfprotokolle), das Firmenlogo und Unterschriften; Exporte (Ziffer 6) zählen nicht. Zu den KI-Anfragen zählen Sprachrapport und Übersetzungsvorschlag gemeinsam. Zur Einordnung: bei ca. 300 KB je komprimiertem Foto entsprechen 5 GB rund 16.000 Fotos.
12.2 Überschreitung. Ist das Speicherkontingent ausgeschöpft, speichert die Anwendung keine neuen Fotos mehr; Rapporte, Texte und Unterschriften lassen sich weiterhin erfassen. Offline erfasste Fotos bleiben auf dem Gerät des Nutzers und werden übertragen, sobald wieder Platz ist. Ist das KI-Kontingent des Monats ausgeschöpft, lehnt die Anwendung weitere KI-Anfragen bis zum ersten Tag des Folgemonats ab; die Erfassung per Tastatur bleibt möglich. Das Erreichen eines Kontingents führt in keinem Fall zum Verlust vorhandener Daten. Die Anwendung weist den Administrator ab 80 % Auslastung hin.
12.3 Erweiterung. Der Kunde kann jederzeit in ein größeres Paket wechseln oder eine individuelle Erweiterung einzelner Kontingente vereinbaren; der Anbieter richtet sie in der Regel am selben Werktag ein. Preise nach Preisliste.
12.4 Tagesgrenzen als Spitzenschutz. Unabhängig vom Monatskontingent gelten zum Schutz vor Lastspitzen und Fehlbedienung: 200 KI-Anfragen je Betrieb und Tag, 40 je Nutzer und Tag, 6 je Nutzer in 10 Minuten; Sprachaufnahme bis 8 MB; Bildgröße je Upload 10 MB; Nutzerkonten nach gebuchtem Paket (5 / 15 / 30).
12a. Sperre des Zugangs
12a.1 Der Anbieter kann den Zugang eines Kunden vorübergehend sperren bei erheblichem Verstoß gegen Vertrag oder Recht, bei Missbrauch oder bei Gefährdung des Betriebs der Anwendung. Die Sperre wird dem Kunden in Textform mitgeteilt — vorher, bei Gefahr im Verzug unverzüglich danach. Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs setzt eine entsprechende Regelung im Vertrag voraus.
12a.2 Wirkung. Während der Sperre können sich die Nutzer des Kunden nicht anmelden; laufende Sitzungen enden mit einem Hinweis. Auf den Geräten offline erfasste Rapporte bleiben dort erhalten und werden nach Aufhebung der Sperre übertragen. Alle Daten des Kunden bleiben während der Sperre unverändert gespeichert; eine Löschung findet nicht statt. Ist der Vertrag parallel gekündigt, setzt der Löschlauf nach Ziffer 6.3 erst nach Aufhebung der Sperre ein, findet aber spätestens 180 Tage nach Vertragsende auch ohne Aufhebung statt; der Anbieter kündigt ihn dem Kunden vorher in Textform an.
12a.3 Aufhebung. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Sperre und Aufhebung werden beim Anbieter mit Datum, Grund und handelnder Person protokolliert.
13. Sonstiges
13.1 Der Anbieter ist ein Ein-Personen-Betrieb. Für den Fall längerer Verhinderung stellt der Anbieter durch eine Vertretungsregelung sicher, dass der Betrieb der Anwendung und der Datenexport nach Ziffer 6 weiterhin möglich sind.
13.2 Referenznennung. Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich.
13.3 Änderungen dieser Leistungsbeschreibung folgen dem Verfahren für AGB-Änderungen (Ziffer 8.5 AGB).
Stand: 06.09.2026 · Neuberger Digital. Siehe auch AV-Vertrag und AGB.